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Meldung nach Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde eingeführt, um Personen, die auf Missstände am Arbeitsplatz oder in Unternehmen hinweisen, angemessenen Schutz zu bieten. Als Hinweisgeber spielen Sie eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Fehlverhalten und tragen zur Förderung einer transparenten und ethischen Unternehmenskultur bei.

Wir nehmen den Schutz von Hinweisgebern ernst. Unser Unternehmen stellt sicher, dass alle Meldungen vertraulich behandelt werden. Wir schützen Hinweisgeber vor möglichen Repressalien und fördern eine offene Kommunikation, die zur Sicherung unserer Unternehmenswerte beiträgt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, entsprechende Hinweise sicher und sofern gewünscht auch anonym abzugeben:

Hinweis einreichen

Im Folgenden sind die wichtigsten Hinweise zur Nutzung des Hinweisgebersystems zusammengestellt:

  • Sie können Ihre Hinweise persönlich oder auch anonym abgeben, d.h. ohne persönliche Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Die Aufklärung eines Verstoßes kann jedoch unter Umständen effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Ihre Identität wird grundsätzlich nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung gegenüber anderen Personen als dem jeweiligen Hinweisbearbeiter, seinem Team und den gegebenenfalls zu beteiligenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Ermittlungen oder in Gerichtsverfahren gelten).

  • Nur die Hinweisbearbeiter erhalten im ersten Schritt Kenntnis von Ihrem Hinweis und begleiten die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Unbefugte Mitarbeitende haben keinen Zugang zu Ihrem Hinweis. Alle Informationen aus Ihrem Hinweis werden streng vertraulich behandelt.

  • Wenn Sie einen Hinweis abgeben, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises in Ihrem Login-Bereich einsehen. Über diesen Login-Bereich haben die Hinweisbearbeiter auch die Möglichkeit, Sie bei Rückfragen vertraulich zu kontaktieren. Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Die dafür notwendigen Login-Daten erhalten Sie nach der Einreichung Ihres Hinweises. Diese Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) werden automatisch generiert. Bitte merken Sie sich diese Zugangsdaten. Dieser Login-Bereich steht Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung, wenn Sie Ihren Hinweis anonym abgeben. Ihre Anonymität bleibt in diesem Fall gewahrt.

  • Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und die Richtlinien. 

  • Bitte geben Sie nur Hinweise, wenn Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Wissentlich wahrheitswidrige Behauptungen oder unwahre Tatsachen sind zu unterlassen, da sich der Hinweisgeber hierdurch unter Umständen strafbar machen kann. Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihren Hinweis als Vermutung oder Äußerung eines Dritten.

  • Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem Login-Bereich. Danach erhalten Sie innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang des Hinweises eine Rückmeldung des Hinweisbearbeiters über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (z. B. interne Untersuchungen oder Ermittlungen). Sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden Sie über jeden aktuellen Bearbeitungsstand auch per E-Mail in Ihrem Login-Bereich informiert.