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REMIT – Wir melden das für Sie.

Seit 07. April 2016 müssen Sie Ihre gespeicherten Gasmengen für jeden Gastag der Agency for the Cooperation of Energy Regulators ("ACER") melden - eine Aufgabe, die stellvertretend auch der Betreiber der Speicheranlage übernehmen darf.
Sparen Sie sich Zeit und Aufwand: wir melden die spezifischen Daten aller Ihrer laufenden Verträge.
Wir bieten Ihnen den kompletten Service: Wir übermitteln die gespeicherten Gasmengen je Speicher an ACER, melden die Daten bei Bedarf an die betreffende nationale Behörde, nehmen die Empfangsbestätigung entgegen - und prüfen, ob alles korrekt ist.

Verlassen Sie sich auf lückenlose Informationen. Und kommen Sie auf die sichere Seite: Wir speichern für Sie mindestens 12 Monate lang Ihre versandten Daten und die Empfangsbestätigungen.

Für diese Dienstleistung berechnen wir Ihnen eine Gebühr. Diese entnehmen Sie bitte der aktuellen Entgeltübersicht.

Senden Sie uns gern Ihre unverbindliche, formlose Anfrage an sales@vng-gasspeicher.de.

Dienstleistungsvertrag

 

Zusätzliche Flexibilität? Möglich!

Als Speicherexperten wissen wir: Manchmal werden bestimmte Speicherkapazitäten einfach nicht benötigt.
Die Lösung: In diesem Fall bringen wir Ihre Speicherkapazitäten auf den Markt - natürlich abgestimmt mit Ihnen. Für die Rücknahme von Speicherkapazitäten wird ein individueller Dienstleistungsvertrag notwendig.
Wichtig dabei: die aufschiebende Bedingung, dass im Rahmen des Vermarktungsverfahrens ein von Ihnen für die Kapazitäten festgelegtes Mindestentgelt erreicht wird. Das Entgelt für diese Dienstleistung entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Entgeltübersicht.

Dienstleistungsbedingungen   Dienstleistungsvertrag

 

Extra-Kapazitäten: Sekundärvermarktung.

Fehlen uns eigene freie Kapazitäten, wenden wir uns gern für Sie an Bestandskunden. Hierfür ist eine verbindliche Anfrage durch ein unterzeichnetes Formular "Unterstützung bei der Beschaffung/Übertragung von Speicherkapazitäten" notwendig.

Wir prüfen diskriminierungsfrei, ob unsere Bestandskunden Ihrem Anfragewunsch entsprechen können. Wenn ja, geht Ihre Anfrage an die Bestandskunden. Sind diese zur Übertragung von Speicherkapazitäten bereit, erhalten Sie direkt von dem Bestandskunden ein verbindliches Angebot.

Für diese Dienstleistung berechnen wir Ihnen eine Gebühr. Diese entnehmen Sie bitte der aktuellen Entgeltübersicht.

Wichtig: Diese Gebühr ist unabhängig vom wirksamen Zustandekommen einer Kapazitätsübertragung.
Ein Speichervertrag, der durch eine Sekundärvermarktung zustande kommt, wird mit der VGS geschlossen.

 

DienstleistungsbedingungenAnfrageformularAnnahmeformular

 

Abwicklungsvereinbarung

Wir freuen uns, wenn Sie gar nicht genug von unseren Speicherprodukten bekommen und mehr als einen Vertrag bei uns abgeschlossen haben.  Deshalb geben wir Ihnen auch gern etwas zurück und entlasten Sie ein Stück weit von dem operativen Aufwand. 

Mit der neuen Abwicklungsvereinbarung summieren Sie Ihre Kapazitäten unter einem Vertrag. Für die Beschäftigung Ihrer Kapazitäten nominieren Sie nur noch die Abwicklungsvereinbarung. Die Abrechnung des variablen Entgelts (FVE) und sonstige leistungsabhängen Entgelte, z.B. Day-Ahead-Kapazitäten oder Gasübergaben, erfolgt ebenso unter dieser Abwicklungsvereinbarung. Die monatlichen Leistungsentgelte hingegen werden nach wie vor unter der ursprünglichen Vertragsnummer abgerechnet.

Diesen Service können Sie ab 01. April 2021 nutzen. Sie haben Interesse? Sprechen Sie uns einfach an - Ihr Bedarf ist unsere Motivation. 

 

Mustervertrag Erläuterung